Ihr Weg zur Ergotherapie

  • Termin vereinbaren:
    Rufen sie mich an und wir vereinbaren einen Termin!
  • Verordnung:
    Holen sie sich von ihrem Vertrauensarzt oder Facharzt eine Verordnung. Bei Kindern bitte immer für 10 x 60 min, bei Erwachsenen 10 × 60/45 min Ergotherapie (ev. mit Hausbesuch).
  • Ergotherapie:
    Kommen sie zur Ergotherapie. In der ersten Einheit wird eine Befundung durchgeführt und ein Behandlungsplan mit Zielen erstellt.
  • Bewilligung:
    Holen sie sich von ihrer Krankenkasse eine Bewilligung. Dies ist wichtig, damit sie nach der Therapie einen großen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. Je nach Krankenkasse ist die Höhe der Kostenrückerstattung unterschiedlich. Rufen sie mich bei Fragen gerne an!
  • Honorarnote:
    Reichen sie nach Abschluss der Therapie die bezahlten Honorarnoten bei ihrer Krankenkasse ein. Diese refundiert dann den entsprechenden Kassentarif. Teilweise übernehmen auch Zusatzversicherungen die Kosten.  Fragen sie bei ihrer persönlichen Versicherung nach.

Häufige Fragen

Was ist eine Ergotherapeutin?

Ziel der Ergotherapeutin ist ihre Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag. In den Bereichen Freizeit, Arbeit, Schule und Selbstversorgung. Die Ergotherapeutin verfügt über Spezialwissen zu Körperfunktionen und ergotherapeutischen Konzepten. Sie ist eine Expertin für die Analyse von Alltagsaktivitäten und entwickelt individuelle Therapiemaßnahmen wie sie wieder selbständig handeln können. In der Therapie kommen z.B.: Trainings für Fähigkeiten und Fertigkeiten in Form von Spielen, Alltagsaktivitäten, gestalterische Tätigkeiten und Funktionstraining zum Einsatz.
Rufen sie mich bei Fragen gerne an oder informieren sie sich auch unter:

www.ergotherapieaustria.at

Was kann Ergotherapie bewirken?

Größtmögliche Selbständigkeit wird erreicht durch…

  • Training der Fein- und Grobmotorik, Sensibilität, Bewegungsfähigkeit, Koordination und Gleichgewicht.
  • Training kognitiver Fähigkeiten z.B.: Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Planen und Problemlösen, Orientierung und Konzentration.
  • Training der sozialen und emotionalen Fähigkeiten wie Kontakt und Kommunikation mit anderen Menschen, Selbstvertrauen, Eigeninitiative.
  • Vorbereitung und Hilfe im schulischen und beruflichen Alltag bei/nach einer Erkrankung oder individuellen Einschränkungen
  • Versorgung mit Hilfsmitteln und Schienen für die Hände

Wie sind die Kosten für Ergotherapie? Wieviel bezahlt meine Krankenkasse?

Ich bin Wahltherapeutin. Die Kosten einer ergotherapeutischen Behandlung von 60 min betragen 80€, 45 min kosten 70€. Hausbesuchszuschlag: 25 € (bis 10 km einfache Strecke, inkl. Kilometergeld!), 35 € (bis 15 km inkl. Kilometergeld). Sie erhalten monatlich oder nach Vereinbarung bei Abschluss der Therapie eine Honoranote. Nach Bezahlung können sie diese mit bewilligter Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Gebietskrankenkassen übernehmen einen großen Teil der Therapiekosten. Das sind bei der ÖGK zurzeit ca. 48€/ 60 min Therapie. BVA und SVA refundieren ca. 56€/ 60 min. Wenn Sie bei einer anderen Kasse versichert sind, gelten eventuell andere Sätze. Gerne informiere ich sie telefonisch oder sie fragen direkt bei ihrer Krankenkasse nach.

Hilfreiche Tipps:

  • Wenn Ihr Kind bspw. einen Entwicklungsrückstand  hat und über längere Zeit therapiebedürftig ist, können Sie erhöhte Familienbeihilfe beantragen. Die Bezirkshauptmannschaft, Gruppe Soziales, kann ebenfalls einen Teil oder die gesamten Restkosten übernehmen. (Das hängt von Ihrer finanziellen Situation ab.)  Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft bezüglich der erforderlichen Formulare und senden Sie eine Kopie der bewilligten Verordnung und einen Kostenvoranschlag  für die Ergotherapie mit.
  • Zusatzversicherungen für Privatarztkosten übernehmen teilweise auch Leistungen wie Ergotherapie. Erkundigen sie sich bitte bei hier direkt bei ihrem Versicherungsberater.
  • Sie können Honorarnoten in der Arbeitnehmerveranlagung oder in der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.

Kommen sie auch zu mir nach Hause
(Hausbesuch)?

Natürlich! Hausbesuche sind im Raum Waidhofen/ Ybbs und Ybbsitz möglich. Wenn sie einen Hausbesuch wünschen, muss dies auf der Verordnung vom Arzt vermerkt sein, damit sie einen Kostenzuschuss für den Hausbesuch erhalten.

Mein Kind ist in der Schule/im Kindergarten, ist auch dort Therapie möglich?

Bei Zustimmung der Schule bzw. dem Kindergarten und zuständigen Pädagogen komme ich auch gerne zu ihrem Kind. Hier sollte es einen eigenen Raum geben, indem die Ergotherapie möglich ist z.B.: ein Arztzimmer oder eine kleinen Extraraum. In vielen Schulen ist dies möglich!

Muss ich 10 mal zur Ergotherapie?

Sie können selbst entscheiden, wie oft sie kommen möchten! Je nach ihren individuellen Therapiezielen, ist es natürlich möglich, dass die Therapie früher beendet wird.

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