- Termin vereinbaren:
Rufen sie mich an, nutzen sie das Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin! - Verordnung:
Holen sie sich von ihrem Vertrauensarzt eine Verordnung.
Bei Kindern bitte immer für 10 x 60 min, bei Erwachsenen 10 × 60/45 min Ergotherapie (ev. mit Hausbesuch). - Ergotherapie:
Kommen sie zur Therapie. In der ersten Einheit wird eine Befundung durchgeführt und ein Behandlungsplan mit Zielen erstellt. - Bewilligung:
Holen sie sich von ihrer Krankenkasse eine Bewilligung. Dies ist wichtig, damit sie nach der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen.
Je nach Krankenkasse ist die Höhe der Kostenrückerstattung unterschiedlich. - Honorarnote:
Reichen sie nach Abschluss der Therapie die bezahlten Honorarnoten bei ihrer Krankenkasse ein. Diese refundiert einen Kostenanteil. Teilweise übernehmen auch Zusatzversicherungen die Kosten. Fragen sie bei ihrer persönlichen Versicherung nach.
Häufige Fragen

Was ist eine Ergotherapeutin?
Ziel der Ergotherapeutin ist ihre Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag. In den Bereichen Freizeit, Arbeit, Schule und Selbstversorgung. Die Ergotherapeutin verfügt über Spezialwissen zu Körperfunktionen und ergotherapeutischen Konzepten. Sie ist eine Expertin für die Analyse von Alltagsaktivitäten und entwickelt individuelle Therapiemaßnahmen wie sie wieder selbständig handeln können. In der Therapie kommen z.B.: Trainings für Fähigkeiten und Fertigkeiten in Form von Spielen, Alltagsaktivitäten, gestalterische Tätigkeiten und Funktionstraining zum Einsatz.
Rufen sie mich bei Fragen gerne an oder informieren sie sich auch unter:

Was kann Ergotherapie bewirken?
Größtmögliche Selbständigkeit wird erreicht durch…
- Training der Fein- und Grobmotorik, Sensibilität, Bewegungsfähigkeit, Koordination und Gleichgewicht.
- Training kognitiver Fähigkeiten z.B.: Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Planen und Problemlösen, Orientierung und Konzentration.
- Training der sozialen und emotionalen Fähigkeiten wie Kontakt und Kommunikation mit anderen Menschen, Selbstvertrauen, Eigeninitiative.
- Vorbereitung und Hilfe im schulischen und beruflichen Alltag bei/nach einer Erkrankung oder individuellen Einschränkungen
- Versorgung mit Hilfsmitteln und Schienen für die Hände

Wie sind die Kosten für Ergotherapie? Wieviel bezahlt meine Krankenkasse?
Ich bin Wahltherapeutin. Erster Termin pro Therapieserie inkl. Testauswertung und Therapieplanerstellung: 160€, jede weitere Therapieeinheit der Therapieserie à 55 min 95€ bzw. à 45min 80€. Ist eine Befundung nicht notwendig, wir die erste Einhei mit 120€ verrechnet. Hausbesuchszuschlag: 30 € pro Termin (bis 10 km), 45€ bis 20 km usw.Honorarnoten werden monatlich ausgefolgt und sind einzubezahlen. Diese können sie dann gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Kostenlos: Kurze (5-10 min) Telefonate mit Schule, Kindergarten, Therapeuten, Angehörigen, usw., Behandlungsplan, einzelne Kopien (z.B.: Übungsblätter, Informationsmaterial, Verbrauchsmaterial während der Therapieeinheit).
Kostenpflichtig: Schriftliche Berichte (Kosten nach Zeitaufwand – Therapieeinheit von 55 min gleichgestellt). Material z.B.: Schienenmaterial, Knetmasse, K-Tapes, Kirschkernkissen, sind nicht im Therapiehonorar enthalten. Helferkonferenzen, Elterngespräche, Lehrergespräche, Telefonate usw. ab 15min usw. werden wie Therapiestunden abgerechnet.
ABSAGENREGELUNG! Können sie einen Termin nicht einhalten, sagen sie die Therapie bitte 48 h vorher ab. Bei Absagen die später erfolgen wird eine Ausfallshonorar von 95€ verrechnet. Diese Ausfallshonorar entfällt, wenn sie eine ärztliche Bestätigung vorlegen können (z.B.: Kind krank).
Die Gebietskrankenkassen übernehmen einen großen Teil der Therapiekosten. Das sind bei der ÖGK zurzeit ca. 48€/ 60 min Therapie. BVA und SVA refundieren ca. 56€/ 60 min. Wenn Sie bei einer anderen Kasse versichert sind, gelten eventuell andere Sätze. Gerne informiere ich sie telefonisch oder sie fragen direkt bei ihrer Krankenkasse nach.
Hilfreiche Tipps:
- Wenn Ihr Kind bspw. einen Entwicklungsrückstand hat und über längere Zeit therapiebedürftig ist, können Sie erhöhte Familienbeihilfe beantragen. Die Bezirkshauptmannschaft, Gruppe Soziales, kann ebenfalls einen Teil oder die gesamten Restkosten übernehmen. (Das hängt von Ihrer finanziellen Situation ab.) Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft bezüglich der erforderlichen Formulare und senden Sie eine Kopie der bewilligten Verordnung und einen Kostenvoranschlag für die Ergotherapie mit.
- Zusatzversicherungen für Privatarztkosten übernehmen teilweise auch Leistungen wie Ergotherapie. Erkundigen sie sich bitte bei hier direkt bei ihrem Versicherungsberater.
- Sie können Honorarnoten in der Arbeitnehmerveranlagung oder in der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.

Kommen sie auch zu mir nach Hause
(Hausbesuch)?
Natürlich! Hausbesuche sind im Raum Waidhofen/ Ybbs und nach Ressourcenabsprache möglich. Wenn dieser auf der Verordnung vermerkt und bewilligt ist, erhalten sie einen Kostenanteil zurück.

Mein Kind ist in der Schule/im Kindergarten, ist auch dort Therapie möglich?
Bei Zustimmung der Schule bzw. dem Kindergarten und zuständigen Pädagogen komme ich auch gerne zu ihrem Kind. Hier sollte es einen eigenen Raum geben, indem die Ergotherapie möglich ist z.B.: ein Arztzimmer oder eine kleinen Extraraum. In vielen Schulen ist dies möglich!

Muss ich 10 mal zur Ergotherapie?
Sie können selbst entscheiden, wie oft sie kommen möchten! Je nach ihren individuellen Therapiezielen, ist es natürlich möglich, dass die Therapie früher beendet wird.
Termine
Nach Vereinbarung
Montag, Dienstag & Donnerstag
Auch Hausbesuche und Abendtermine vereinbar
Praxis
Kapuzinergasse 6
3340 Waidhofen an der Ybbs
T: 0660 5575175
ergotherapie.binder@gmail.com
psychologie.binder@gmail.com